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   LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06   

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LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06 (https://dejure.org/2006,9285)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2006 - 1 Sa 752/06 (https://dejure.org/2006,9285)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 1 Sa 752/06 (https://dejure.org/2006,9285)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Befristung bei ungesicherter Prognose

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 S. 2 TzBfG; § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG; § 14 Abs. 4 TzBfG; § 16 TzBfG
    Rechtswirksamkeit einer zwischen den Parteien vereinbarten Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Eine ungesicherte Prognose anhand ministerieller Planvorgaben zum übergangsweisen Beschäftigungsbedarf als Voraussetzung einer rechtswirksamen Befristung mit Sachgrund; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer zwischen den Parteien vereinbarten Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Eine ungesicherte Prognose anhand ministerieller Planvorgaben zum übergangsweisen Beschäftigungsbedarf als Voraussetzung einer rechtswirksamen Befristung mit Sachgrund; ...

  • Judicialis

    TzBfG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; TzBfG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Sachgrundbefristung bei ungesicherter Prognose anhand ministerieller Planvorgaben zum übergangsweisen Beschäftigungsbedarf auf Truppenübungsplatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ungesicherte Prognose - keine Befristung mit Sachgrund

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06
    Zwar kann eine formwirksame Befristungsabrede nach Vertragsbeginn, aber vor Arbeitsantritt noch nachgeholt werden (ebenso LAG Niedersachsen vom 6. Oktober 2006 - 16 Sa 286/06 -); mit der tatsächlichen Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer wird diese Auslegungsregel aber widerlegt und ein nach § 16 TzBfG unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet (BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 = EzA § 623 BGB 2002 Nr. 3 = AP Nr. 15 zu § 14 TzBfG; ErfK/Müller-Glöge 7. Aufl. § 14 TzBfG Rz. 150 mwN).

    § 141 Abs. 2 BGB steht der Geltendmachung des Formmangels nicht entgegen, denn diese Bestimmung ist auf die nach Vertragsbeginn erfolgte schriftliche Niederlegung einer zuvor nur mündlich vereinbarten Befristung weder unmittelbar noch analog anwendbar (BAG 1. Dezember 2004 aaO; BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 = EzA § 14 TzBfG Nr. 17; KR-Spilger 7. Aufl. Anhang 1 zu § 623 BGB Rz. 101 ff.).

    Das damit unbefristet entstandene Arbeitsverhältnis der Parteien kann jedoch durch schriftliche Nachholung oder Bestätigung der zunächst formnichtig getroffenen Befristungsabrede nachträglich in ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis gewandelt werden, wenn ein entsprechender rechtsgeschäftlicher Wille der Arbeitsvertragsparteien feststellbar wäre (vgl. BAG 1. Dezember 2004 aaO; BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 = EzA § 14 TzBfG Nr. 17 = AP Nr. 16 zu § 14 TzBfG).

  • BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 7/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Projektbefristung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06
    Da aber die Prognose des Arbeitgebers Teil des Sachgrundes ist (BAG 25. August 2004 - 7 AZR 7/04 = EzA § 14 TzBfG Nr. 13, KR-Lipke 7. Aufl. § 14 TzBfG Rz. 46 ff.; ErfK/Müller-Glöge § 14 TzBfG Rz. 22; Annuß/Thüsing-Maschmann 2. Aufl. § 14 TzBfG Rz. 33) lässt sich die Befristung des Arbeitsvertrages mit dem Kläger nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG mit den Angaben des Arbeitgebers hier nicht rechtfertigen.

    Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet die Grundlagen seines Wahrscheinlichkeitsurteils im Streitfall auszuweisen, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, deren Richtigkeit im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu überprüfen (st.Rspr. zuletzt BAG 25. August 2004 aaO; BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 241/05 = ZTR 2006, 509).

  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06
    § 141 Abs. 2 BGB steht der Geltendmachung des Formmangels nicht entgegen, denn diese Bestimmung ist auf die nach Vertragsbeginn erfolgte schriftliche Niederlegung einer zuvor nur mündlich vereinbarten Befristung weder unmittelbar noch analog anwendbar (BAG 1. Dezember 2004 aaO; BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 = EzA § 14 TzBfG Nr. 17; KR-Spilger 7. Aufl. Anhang 1 zu § 623 BGB Rz. 101 ff.).

    Das damit unbefristet entstandene Arbeitsverhältnis der Parteien kann jedoch durch schriftliche Nachholung oder Bestätigung der zunächst formnichtig getroffenen Befristungsabrede nachträglich in ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis gewandelt werden, wenn ein entsprechender rechtsgeschäftlicher Wille der Arbeitsvertragsparteien feststellbar wäre (vgl. BAG 1. Dezember 2004 aaO; BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 = EzA § 14 TzBfG Nr. 17 = AP Nr. 16 zu § 14 TzBfG).

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98

    Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06
    Dabei handelt es sich vielmehr um ein unternehmerisches Risiko, dass auch der öffentliche Arbeitgeber nicht durch Abschluss befristeter Arbeitsverträge auf seine Arbeitnehmer abwälzen kann (st.Rspr. vgl. BAGE 56, 241, 249; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 = EzA § 620 BGB Nr. 170; APS-Backhaus 2. Aufl. Rz. 40, 138 ff.; KR-Lipke aaO Rz. 67).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.03.2005 - 4 Sa 561/04

    Befristung, Truppenküche , Schließung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06
    Auch der öffentliche Arbeitgeber ist nur zum Abschluss eines sachlich begründet befristeten Arbeitsvertrages berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Befristung aufgrund greifbarer Tatsachen (Prognose) mit einiger Sicherheit der Wegfall des Mehrbedarfs nach Auslaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses zu erwarten ist (BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 = EzA § 620 BGB 2002 Nr. 1; LAG Schleswig-Holzstein 23. März 2005 NZA-RR 2005, 628; KR-Lipke aaO Rz. 69; ErfK/Müller-Glöge aaO Rz. 37).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06
    Im Übrigen dürfte eine solche "Vertretungsbefristung" nur sachlich gerechtfertigt sein, wenn sich der Arbeitgeber bereits im Zeitpunkt des befristeten Vertragsabschlusses gegenüber dem für eine endgültige Stellenbesetzung vorgesehenen Bewerber vertraglich gebunden hat (vgl. BAG 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 = EzA § 17 TzBfG Nr. 6; KR-Lipke aaO Rz. 113, 114).
  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 523/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Vorbehalt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06
    Für den Sachgrund und die Prognose sind allein entscheidend die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; später hinzutretende Ereignisse bleiben ohne Belang (st.Rspr. vgl. BAG 4. Juni 2003 - 7 AZR 523/02 = EzA § 620 BGB 2002 Nr. 4; Gräfl/Arnold-Gräfl § 14 TzBfG Rz. 16; APS-Backhaus 2. Aufl. § 15 TzBfG Rz. 97; Dörner Befristeter Arbeitsvertrag Rz. 173; KR-Lipke aaO Rz. 36).
  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 241/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitwirkung an Forschungsprojekt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06
    Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet die Grundlagen seines Wahrscheinlichkeitsurteils im Streitfall auszuweisen, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, deren Richtigkeit im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu überprüfen (st.Rspr. zuletzt BAG 25. August 2004 aaO; BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 241/05 = ZTR 2006, 509).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01

    Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06
    Auch der öffentliche Arbeitgeber ist nur zum Abschluss eines sachlich begründet befristeten Arbeitsvertrages berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Befristung aufgrund greifbarer Tatsachen (Prognose) mit einiger Sicherheit der Wegfall des Mehrbedarfs nach Auslaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses zu erwarten ist (BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 = EzA § 620 BGB 2002 Nr. 1; LAG Schleswig-Holzstein 23. März 2005 NZA-RR 2005, 628; KR-Lipke aaO Rz. 69; ErfK/Müller-Glöge aaO Rz. 37).
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 614/86

    Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages mit einer Mentorin der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06
    Dabei handelt es sich vielmehr um ein unternehmerisches Risiko, dass auch der öffentliche Arbeitgeber nicht durch Abschluss befristeter Arbeitsverträge auf seine Arbeitnehmer abwälzen kann (st.Rspr. vgl. BAGE 56, 241, 249; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 = EzA § 620 BGB Nr. 170; APS-Backhaus 2. Aufl. Rz. 40, 138 ff.; KR-Lipke aaO Rz. 67).
  • LAG Niedersachsen, 06.10.2006 - 16 Sa 286/06

    Anforderungen an die Annahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses;

  • LAG Niedersachsen, 11.05.2009 - 9 Sa 1515/08

    Sachgrundbefristung bei Saisonarbeit im Kurbetrieb eines Therapiezentrums

    Anhaltspunkte dafür, dass eine zeitliche Befristung im Sinne des § 3 Abs. 2 TzBfG zum 03.12.2008 vorliegen sollte, ergeben sich nicht (vgl. auch LAG Niedersachsen vom 12.12.2006, 1 Sa 752/06 Rn. 19 und 20, zitiert nach Juris).
  • ArbG Emden, 03.05.2011 - 2 Ca 38/11

    Wirksamkeit einer Sachgrundbefristung eines Arbeitsvertrags gemäß § 14 Abs 1 S 2

    Für den öffentlichen Arbeitgeber gelten insoweit keine Besonderheiten (LAG Niedersachsen, Urteil v. 12.12.2006, 1 Sa 752/06, zit. nach juris).
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